Briefwahl - Warum und wieso?

Am Wahltag finden wir überall in Deutschland Wahllokale. Aber nicht immer ist man am Wahltag auch vor Ort oder kann aus anderen Gründen nicht zum örtlichen Wahllokal gehen. Für diesen Fall gibt es in Deutschland die Briefwahl. 
Sie können vorab kostenfrei die Briefwahlunterlagen in Bremen und Bremerhaven beantragen. Diese bekommen Sie dann zugeschickt, können die Wahlunterlagen in Ruhe zu Hause ausfüllen und bis zum Wahlsonntag 18:00 Uhr in Bremen und Bremerhaven dem Wahlamt zukommen lassen.
So können Sie bequem und unabhängig vom Wahlsonntag von ihrem Wahlrecht gebrauch machen.

Vorteile der Briefwahl

Es gibt zahlreiche Vorteile für die Briefwahl. Nicht nur, dass Sie die Demokratie mit Ihrer Stimme stärken, auch ganz persönlich werden Sie unabhängig vom eigentlichen Wahltag. Durch die Möglichkeit der Wahl per Post wird die Teilnahme an der Wahl erleichtert und erhöht so die Teilnahme an diesem demokratischen Prozess. Nicht jeder kann am Wahltag vor Ort im Wahllokal erscheinen - oder möchte nicht in Wahllokal gehen in Zeiten der Corona-Pandemie.
Zu den Vorteilen der Briefwahl in Bremen und Bremerhaven gehören die Teilnahme an der Wahl:
trotz Alter
trotz Behinderung
trotz Krankeit
für Gefangene
bei Urlaubsreisen am Wahltag
trotz anderer Verinderung am Wahltag
Und natürlich auch aus Bequemlichkeit, falls Sie einfach keine Lust haben, ins örtliche Wahllokal zu gehen am Sonntag. Sie entscheiden weitgehend selbst, wann Sie ihre Stimme abgeben. 
Ein weiterer wichtiger Punkt: Sie können sich Zeit nehmen für Ihre Wahlentscheidung. Im Wahllokal wartet meist bereits der nächste vor der Wahlkabine.

Briefwahl: Dein Recht zur Wahl

Wahlen basieren in Deutschland auf mehreren Wahlgrundsätzen
Allgemeinheit der Wahl
Das Wahlrecht steht jedem (volljährigen und mündigen) Staatsbürger zu – unabhängig von Alter, Geschlecht, Bevölkerungsgruppe, Berufsgruppe, politische Strömung, etc.
Unmittelbarkeit der Wahl
Wähler stimmen immer persönlich und ohne Wahlmänner ab – eine sogenannte „direkte Wahl“.
Freiheit der Wahl
Die Wahlvorschläge sind frei und nicht vorgegeben und es wird garantiert, dass das Wahlrecht wahrgenommen werden kann und eine Möglichkeit der Auswahl besteht.
Gleichheit der Wahl
Alle abgegebenen Stimmen sind gleich viel wert, unabhängig von Bildung, Qualifikation oder Gesellschaftsschicht des Wählers.
Wahlgeheimnis
Die Wahl ist geheim, um die Unbeeinflussbarkeit des Wählers sicherzustellen. Im Wahllokal wird dies beispielsweise durch die blickdichte Wahlkabine, das Falten den Wahlzettels und den Einwurf in die Urne sichergestellt.
Eingeführt wurde die Briefwal im Jahr 1957, mit dem Ziel, den Wahlrechtsgrundsatz "Allgemeinheit der Wahl" sicherzustellen. Jeder Wahlberechtigte soll die Möglichkeit haben, einfach zu wählen.
Die Briefwahl wurde also als Alternative für Kranke, Senioren und körperlich beeinträchtigte Menschen eingeführt. Diese Menschen können nicht immer problemlos in einem Wahllokal vor Ort erscheinen. Heute ist die Briefwahl bei einer weit größeren Gruppe sehr beliebt. Ganz besonders in Großstädten.
Seit dem Jahr 2008 muss der Antrag auf Briefwahl nicht mehr begründet werden. Bis zu diesem Jahr war eine Begründung notwendig. Mit der Begründung wollte man sicherstellen, dass der Wähler und die Wählerin wirklich frei und unbeeinflusst wählen kann. Am 17. März 2008 wurden die Notwendigkeit zur Begründung der Briefwahl abgeschafft, um die Stimmabgabe einfacher zu machen und die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Die gestiegene Mobilität und der Wunsch, Bürgerrechte bequem aus dem Wohnzimmer wahrnehmen zu können, sind wichtige Gründe für diese Entscheidung

Anteil der Briefwähler

Seit der Einführung der Briefwahl ist der Anteil der BriefwählerInnen von Wahl zu Wahl gestiegen. Im Jahr der Einführung haben 4,9% der WählerInnen von der Briefwahl gebraucht gemacht. Im Jahr 1990 lag dieser Anteil bereits bei 10%.
Der Anstieg des Briefwahl-Anteils ist seit dem noch stärker gestiegen mit einem Höhepunkt bei der Bundestagswahl 2017 mit 28,6%. Das bedeutet, dass fast die Hälfte der abgegebenen Stimmen per Briefwahl abgegeben wurden.
Für die Bundestagswahl 2021 ist vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie mit einem noch höheren Anteil an Briefwahlstimmen zu rechnen.
28.6
%
BriefwählerInnen
bei der Bundestagswahl 2017
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