Bürgerschaftswahl Bremen
Briefwahl zur Wahl der Bürgerschaft in Bremen und Bremerhaven.
Zur Anleitung →Briefwahl in Bremen
Schritt für Schritt erklärt – mit allen Fristen und dem direkten Link zur offiziellen Beantragung im Land Bremen.
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Briefwahl in Bremen – klar erklärt, mit allen Fristen
Die Regeln und Fristen unterscheiden sich je nach Wahl. Wählen Sie Ihre Wahl – wir erklären den Ablauf speziell für Bremen.
Briefwahl zur Wahl der Bürgerschaft in Bremen und Bremerhaven.
Zur Anleitung →Briefwahl zur Wahl des Deutschen Bundestages – für Wahlberechtigte in Bremen.
Zur Anleitung →Briefwahl zur Wahl des Europäischen Parlaments – für Wahlberechtigte in Bremen.
Zur Anleitung →Fristen ändern sich je nach Wahl. Prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie die Briefwahl noch beantragen und Ihren Wahlbrief noch rechtzeitig abschicken können.
| Wahl | Beantragung bis | Wahlbrief zurück bis |
|---|---|---|
| Bürgerschaftswahl 2026 | 15. Mai 2026 | 14. Mai 2026, 18 Uhr |
| Keine anstehende Wahl | — | — |
Der Ablauf ist für alle Wahlen in Bremen grundsätzlich gleich. Die Details (Fristen, Unterlagen) hängen von der jeweiligen Wahl ab.
Online über das Serviceportal Bremen, schriftlich oder persönlich beim zuständigen Wahlamt.
Sie bekommen Wahlschein, Stimmzettel und Briefwahlunterlagen per Post – oder holen sie ab.
Wählen Sie Ihre Stimme(n) und packen Sie alles in die vorgesehenen Umschläge.
Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig an die angegebene Stelle zurück – oder geben Sie ihn persönlich ab.
Ja, über das offizielle Serviceportal.
Die Frist hängt von der Wahl ab.
In der Schritt-für-Schritt-Anleitung erklärt.
In den meisten Fällen ja, per Briefwahl.
Einige Fehler können Ihre Stimme ungültig machen.
Wahltermine, Fristen, Erinnerungen und Kampagnen-Updates rund um die Briefwahl in Bremen.
Diese Website ist eine unabhängige Hilfe für Wählerinnen und Wähler in Bremen. Sie wird nicht vom Wahlamt oder vom Land Bremen betrieben.
Alle Angaben zu Fristen, Ablauf und Voraussetzungen basieren auf offiziellen Quellen – insbesondere dem Portal „Wahlen im Land Bremen“ und dem Serviceportal Bremen. Rechtsverbindliche Informationen und die Beantragung selbst erfolgen immer über die zuständigen Behörden.
Beantragen Sie jetzt über das offizielle Serviceportal des Landes Bremen.