Briefwahl beantragen Bremerhaven

Für Einwohner:innen von Bremerhaven ist die zuständige Stelle, um Briefwahl zu beantragen, das Bürger- und Ordnungsamt.
Der Antrag zur Briefwahl muss schriftlich oder elektronisch an das Bürger- und Ordnungsamt geschickt werden. Per Fax geht es natürlich auch noch. Eine telefonische Beantragung ist nicht(!) möglich. Das Statistische Landesamt Bremen stellt für die Beantragung der Briefwahl in Bremen ein online Formular bereit, dieses könnt ihr auch nutzen.

Magistrat der Stadt Bremerhaven

Magistrat der Stadt Bremerhaven
Bürger- und Ordnungsamt
Abteilung Statistik und Wahlen
Postfach 21 03 60
27524 Bremerhaven
(Postadresse)
Hinrich-Schmalfeldt-Straße, Stadthaus 1
27576 Bremerhaven, Erdgeschoss, Zimmer 25.
(Besuchsadresse)
Fax: (0471) 590-2654
briefwahl@magistrat.bremerhaven.de

Wie kann der Antrag zur Briefwahl in Bremen gestellt werden?

Der schriftliche Antrag zur Briefwahl in Bremen kann über die folgenden Möglichkeiten gestellt werden:
  • auf Ihrer Wahlbenachrichtigung*,
  • formlos durch Brief,
  • formlos durch Fax,
  • formlos durch E-Mail oder
  • per Online-Formular
Der Antrag zur Briefwahl in Bremen kann auch persönlich beim den zuständigen Briefwahlstellen gestellt werden. Das Wahlamt öffnet nicht Briefwahlstellen nicht vor dem 41. Tag vor der Wahl. Du brauchst hierfür deinen Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument (bspw. den Reisepass).
* diese erhältst du zwischen fünf und drei Wochen vor der Wahl

Kann jemand anderes die Briefwahl  für mich beantragen?

Ja, du kannst deinen Antrag zur Briefwahl jemand anderem mitgeben, der diesen dann im Wahlamt abgibt. Wichtig dabei ist, dass eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung und entgegennahme der Wahlunterlagen vorliegt. Jedoch kann eine Person für maximal vier weitere Personen die Briefwahl beantragen.

Was muss im Antrag stehen?

Der Antrag zur Briefwahl in Bremerhaven muss folgende Informationen enthalten:
  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift (Hauptwohnung: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
  • ggf. abweichende Versandanschrift
Die abweichende Versandanschrift musst du nur angeben, wenn du deine Wahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt bekommen möchtest, beispielsweise deinen Urlaubsort.
Beantragst du die Briefwahl elektronisch, bekommst du bei Kommunal- und Landtagswahlen, der Europawahl und Bundestagswahl eine Kontrollnummer per Post zugeschickt.