Fragen und Antworten - Briefwahl FAQ

Wir beantworten alle deine Fragen zur Briefwahl allgemein und speziell in Bremen und Bremerhaven.
Wir haben eine Frage vergessen oder du hast noch eine unbeantwortete Frage? Kein Problem: Schick uns einfach deine Frage mit diesem Formular.

Was ist Briefwahl?

Üblicherweise geht man am Wahltag zum Wahllokal und gibt dort vor Ort seine Stimme ab. Bei der Briefwahl kannst du ganz bequem die Wahlunterlagen zu Hause ausfüllen und per Post an das Wahlamt schicken.

Die Gründe für die Briefwahl sind Vielfältig. Eigentlich war sie als Alternative gedacht, wenn jemand durch Alter, Krankheit oder Behinderung nicht ins Wahllokal gehen kann. Mittlerweile entfällt die Angabe des Grundes, weshalb man Briefwahl beantragt. Die Briefwahl ist eine praktische Alternative bei Urlaub, Abwesenheit oder auch Bequemlichkeit.

Welche Kosten entstehen durch Briefwahl?

Wenn du die Briefwahl in Deutschland durchführt, entstehen dir keine Kosten. Beantragung und Versand der Wahlunterlagen sind kostenlos.

Bei der Briefwahl aus dem Ausland, musst du die Wahlunterlagen ausreichend frankieren. Diese Kosten musst du leider selbst tragen.

Wie stellt man den Antrag zur Briefwahl?

Der Antrag zur Briefwahl kann persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Wahlamt in Bremen gestellt werden. Auf unseren Seiten findest du die entsprechenden Adressen für Bremen und Bremerhaven.

Ab wann kann ich Briefwahl in Bremen beantragen?

Normalerweise brauchst du die Briefwahl nicht vor dem 42. Tag vor der Wahl zu beantragen. Das liegt daran, dass die Briefwahlunterlagen nicht vor der Erstellung des Wählerverzeichnisses versendet werden. Es ist trotzdem möglich, auch schon früher die Briefwahl zu beantragen - beispielsweise wenn man längere Zeit ortsabwesend ist. Dann sollte man allerdings die Adresse, an die die Wahlunterlagen geschickt werden sollen, angeben.

Insbesondere wenn man sich im Ausland aufhält, sollte man die Briefwahl frühzeitig beantragen. Für den Antrag auf Briefwahl ist es nicht notwendig, auf die Wahlbenachrichtigung zu warten.

Briefwahl kannst du bis zum Freitag (bis 18 Uhr) vor der Wahl beantragen. Später ist der Antrag nur in begründeten und nachzuweisenden Ausnahmefällen, wie eine plötzliche Erkrankung, möglich. Jedoch nur bis zum Wahltag um 15 Uhr.

Grade wenn man den Antrag kurz vor dem Wahltag stellt, sollte man dies persönlich im Wahlamt machen. So stellst du sicher, dass du zügig deine Wahlunterlagen bekommst.

Wie erhalte ich die Unterlagen?

In der Regel bekommst du die Unterlagen per Post an die Anschrift deiner Hauptwohnung geschickt. Es sei denn, du hast eine abweichende Versandanschrift angegeben, dann bekommst du die Unterlagen natürlich dort hin geschickt.

In dem Briefumschlag findest du folgende Unterlagen

  • dein Wahlschein
  • ein oder mehrere Stimmzettel (je nach Wahl)
  • ein oder mehrere Stimmzettelumschläge (abhängig von der Wahl/den Wahlen)
  • den roten Wahlbriefumschlag
  • ein Merkblat

Wenn du die Unterlagen persönlich im Wahlamt beantragst, bekommst du die Unterlagen in der Regel sofort. Im Normalfall kannst du die Unterlagen auch direkt vor Ort ausfüllen und den Wahlbrief direkt wieder abgeben.

Wenn du jemandem eine Vollmacht zur Antragsstellung und Abholung ausgestellt hast, kann diese Person die Unterlagen im Wahlamt abholen. Wichtig: Die Wahlunterlagen müssen(!) an dich übergeben werden!

Achtung: Passe gut auf die Unterlagen auf! Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt

Ich habe meine Unterlagen nicht erhalten. Was muss ich tun?

Nach dem du die Briefwahl beantragt hast, bekommst du normalerweise innerhalb von drei bis sieben Tagen deine Wahlunterlagen (bei Versand innnerhalb Deutschlands).

Hast du deine Unterlagen nicht erhalten, solltest du dich beim Wahlamt (Bremen, Bremerhaven) melden. Damit du neue Unterlagen bekommen kannst, musst du an Eides statt versichern, dass dir die Unterlagen nicht zugegangen sind. Das Beste ist, wenn du dich persönlich im Wahlamt meldest.

Bitte beachte aber, dass eine falsche Versicherung an Eides statt eine Straftat nach § 156 StGB darstellt und mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe geahndet wird! Ehrlich währt am längsten!

Wenn du einen neuen Wahlschein beantragst, wird der alte Wahlschein für ungültig erklärt und du erhältst neue Unterlagen. Wichtig ist, dass du dich frühzeitig beim Wahlamt meldest. Am Samstag vor der Wahl werden ab 12 Uhr keine Ersatzwahlscheine mehr ausgestellt!

Wenn dein Antrag bearbeitet wurde und du keine Unterlagen erhalten hast, kannst du auch nicht am Wahltag im Wahllokal wählen! Für den Wahlschein ist ein Sperrvermerk im Wählerverzeichnis gesetzt.

Wie wähle ich per Brief?

Wenn Sie Ihre Unterlagen erhalten haben, geben Sie zunächst die Stimmen auf dem Stimmzettel bzw. den Stimmzetteln persönlich und geheim ab. Beachten Sie bitte die jeweils mögliche Höchstzahl von Stimmen.

Als nächstes muss jeder Stimmzettel in den richtigen Stimmzettelumschlag:

  • Bei Europa- und Bundestagswahlen muss der weiße Stimmzettel in den blauen Umschlag.
  • Bei Landtags- und Kommunalwahlen muss der weiße Stimmzettel in den blauen Umschlag und der gelbe Stimmzettel in den gelben Umschlag.
  • Unionsbürger:innen erhalten bei der Kommunalwahl in der Stadt Bremen keinen weißen Stimmzettel und keinen blauen Umschlag. Bei ihnen muss der grüne Stimmzettel in den grünen Umschlag.

Der Stimmzettelumschlag bzw. die Stimmzettelumschläge müssen ordentlich verschlossen werden.

Sie müssen den Wahlschein mit Ort, Datum und Unterschrift unterzeichnen; Sie bestätigen damit eidesstattlich, dass Sie persönlich gewählt haben.

Den Wahlschein und den bereits verschlossenen Stimmzettelumschlag bzw. die bereits verschlossenen Stimmzettelumschläge legen Sie in den roten Wahlbriefumschlag. Verschließen Sie diesen sorgfältig.

Anschließend senden Sie den Brief zurück zum Wahlamt. Der Brief muss bis zum Wahltag, 18 Uhr, beim Wahlamt eingehen. Für die rechtzeitige Absendung sind die Briefwähler:innen verantwortlich, sie tragen grundsätzlich das Risiko verspäteter Zustellung. Sollten Sie Ihren Wahlbrief erst kurz vor Fristende abgeben, empfiehlt es sich, diesen direkt beim Wahlamt abzugeben oder einzuwerfen. Besonders bei Versendung aus dem Ausland sollten Sie ausreichend Zeit einplanen und die schnellste Versendungsform wählen.

Die Versendung des Wahlbriefes ist grundsätzlich kostenlos, wenn sie das auf dem Brief angegebene Postunternehmen im Rahmen der normalen Briefbeförderung nutzen. Bei besonderen Versendungsformen (z. B. aus dem Ausland) müssen Sie allerdings den Brief ausreichend frankieren. Bei Versendung aus dem Ausland kann es vorteilhaft sein, den Brief in einem "neutralen" Briefumschlag extra zu verpacken.