Das Wahlrecht steht jedem (volljährigen und mündigen) Staatsbürger zu – unabhängig von Alter, Geschlecht, Bevölkerungsgruppe, Berufsgruppe, politische Strömung, etc.
Wähler stimmen immer persönlich und ohne Wahlmänner ab – eine sogenannte „direkte Wahl“.
Die Wahlvorschläge sind frei und nicht vorgegeben und es wird garantiert, dass das Wahlrecht wahrgenommen werden kann und eine Möglichkeit der Auswahl besteht.
Alle abgegebenen Stimmen sind gleich viel wert, unabhängig von Bildung, Qualifikation oder Gesellschaftsschicht des Wählers.
Die Wahl ist geheim, um die Unbeeinflussbarkeit des Wählers sicherzustellen. Im Wahllokal wird dies beispielsweise durch die blickdichte Wahlkabine, das Falten den Wahlzettels und den Einwurf in die Urne sichergestellt.